Anerkennungen

Neben freien Untersuchungen und Bauwerksprüfungen übernimmt die MPA Wiesbaden auch hoheitliche Aufgaben. In diesem Bereich ist die MPA für etwa 60 Bauprodukte durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Prüf-, Überwachungs- und/oder Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung (Kennziffer: HES05) bzw. Bauproduktenverordnung / Bauproduktengesetz (Kenn-Nummer: 1594) anerkannt.
 
Sofern Sie als Hersteller beabsichtigen, sich für bestimmte Bauprodukte gemäß Bauproduktenverordnung / Bauproduktengesetz zertifizieren zu lassen, können Sie hier einen Antrag auf Zertifizierung herunterladen.
 
 
 
Akkreditierungen/Notifizierungen

Die Zertifizierungsstelle der MPA Wiesbaden ist akkreditiert und notifiziert für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (System 2+) im Rahmen der Bauproduktenverordnung. Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 und die Notifizierung umfassen folgende Bereiche:


Beschluss der Kommission / Bauprodukt Technische Spezifikation
Produkte aus Bauholz für tragende Zwecke (1997/176/EG) EN 14081-1:2005+A1:2011
Bausätze für Fertigtreppen (1999/89/EG) ETAG 008:2001 / EAD 340006-00-0506

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Akkreditierungsurkunde bzw. dem Notifizierungsbescheid des DIBt.
 
 
 
Anerkennungen nach Landesbauordnung, BASt u.a.

In den folgenden Bereichen ist die MPA Wiesbaden ebenfalls als Prüf-, Überwachungs- und/oder Zertifizierungsstelle tätig:
 

  • Beton nach Eigenschaften und Zusammensetzung, Spritzbeton
  • Diverse Beton- und Leichtbetonfertigteile und -steine
  • Einpressmörtel für Spannglieder, Vergussmörtel und -beton
  • Betonrohre und -schächte, Stahlbetonrohre
  • Instandsetzungsbeton und -mörtel, Oberflächenschutzsysteme
  • Vollholz mit Keilzinkenstoß, Brettschichtholz, geklebte Verbundbauteile
  • Klebstoffe für tragende Holzbauteile
  • Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente,
        z.B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart
  • Andere Holzbauarten u.v.m.

  • Einzelheiten zu den meisten dieser Bereiche sind im Anerkennungsbescheid des DIBt aufgelistet.
    Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu einer bestimmten Prüfung oder Anerkennung haben.