Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse

Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Detaillierte Zusammenhänge sind in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, nachzulesen.

Nicht geregelte Bauprodukte sind solche, die entweder von den in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt. Diese Bauprodukte bedürfen eines gesonderten Verwendbarkeitsnachweises in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (AbP) oder der Zustimmung im Einzelfall.

Die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen erfolgt durch anerkannte Prüfstellen. Die folgenden Auszüge, der von der MPA Wiesbaden erteilten AbPs, sind im Acrobat-Format (PDF) hinterlegt. Sie benötigen den Acrobat-Reader, um die Dateien zu öffnen. Wenn Sie noch keinen Acrobat-Reader installiert haben, dann können Sie diesen kostenlos bei Adobe im Internet downloaden.

Bitte beachten Sie die jeweilige Geltungsdauer der Zeugnisse. Ältere abgelaufene Dokumente sind an dieser Stelle in der Regel nicht mehr verfügbar.


Download-Dokument (Auszüge)

betreffendes Bauprodukt

Produkthersteller / Info

AbP Nr.
P-1002/01-V3

Instandsetzungsbeton und
-mörtel PCC I

SAKRET Bausysteme GmbH & Co. KG
www.sakret-bausysteme.de

AbP Nr.
P-1003/01-V3

Instandsetzungsbeton und
-mörtel PCC I

P & T Technische Mörtel GmbH & Co. KG
www.Eurogrout.de

AbP Nr.
P-1004/03-V4

Instandsetzungsbeton und
-mörtel PCC I

StoCretec GmbH
www.StoCretec.de

AbP Nr.
P-1005/12-V3

Instandsetzungsbeton und
-mörtel PCC I

Marbos GmbH & Co. KG
www.Marbos.de

AbP Nr.
P-1006/III 12

Instandsetzungsbeton und
-mörtel PCC I

TPH Bausysteme GmbH
www.TPH-Bausysteme.de